Headquater
Eccentricall Imports AG
Austrasse 3
9495 Triesen
Liechtenstein
Warehouse Europe
Albert-Schädler-Strasse 7
6800 Feldkirch
Phone
00423 390 07 00
Fax
00423 390 07 01
AGB der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe)
1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) erfolgen ausschliesslich an gewerbliche Kunden aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
3 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, inklusive Transportkosten, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) durch Zulieferanten und Hersteller.
5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 10 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Der Kunde kann 6 Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangt werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Der Kunde kann dem Verkäufer im Falle des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzten. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorgenannten Termine und Fristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörungen.
Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen des Vertragsgegenstands sind Vertragsinhalt; sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Massstab zu Feststellung der Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes.
Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt.
6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung zu melden. Werden Pakete stark defekt geliefert verweigern sie bitte die Annahme.
7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8 Garantie und Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt bei den Serien CV, VF/HYBRID FORGED und FORGED 5 Jahre sowie bei der WORK Serie 1 Jahr Produktgarantie, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Für alle Serien gilt zudem eine lebenslange Garantie gegen Radbruch ohne Fremdeinwirkung (Konstruktionsgarantie). Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die gewöhnliche Abnutzung des Artikels, sowie Mängel, die nach Ablieferung zum Beispiel durch äußere Einflüsse oder Fahrfehler entstehen. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gewährleistungsansprüche gegen Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Besondere Bestimmungen entnehmen Sie bitte unserer Gebrauchs-/Anbauanweisung Ihrer neuen Räder.
Bitte weisen Sie ihre Kunden auf unsere (anliegenden) Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen hin.
9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Felge, Räder Reifen mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an die Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) zur Prüfung eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, oder ganzen Artikel treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Artikel dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel Sachgemäss verpackt werden und keine weiteren Transportschäden entstehen. Die Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) gewährt keine Garantie auf einen ersten Garantieanspruch.
10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe).
11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, bar oder innerhalb 14/30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Haus, d.h. zu Lasten des Verkäufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nicht angenommen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 6 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
14 Datenschutz
Die Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.
15 Verschiedenes
Die Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikationen auf der Internetseite der Firma Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe) http://vossenwheelseurope.com mitgeteilt.
16 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Vorschrift ersetzt.
17 Gerichtsstand
Triesen (Fürstentum Liechtenstein) ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Eccentricall Imports AG (Vossen Wheels Europe)
Triesen, 01.01.2017